Anerkennung der Schul- und Studienleistungen

Deutschland und Frankreich haben ein Gleichstellungsabkommen in Bezug auf äquivalente Studienabschnitte geschlossen. Dies bedeutet, dass es in der Regel in beiden Ländern keine Probleme mit der Anerkennung der Studienleistungen gibt.

Möchte man sich nur einige Kurse an einer Hochschule anrechnen lassen, kann man wie folgt vorgehen:

Beim International Office oder dem Prüfungsamt der Universität kann nachgefragt werden, ob es Formulare gibt, mit denen ein Antrag auf Anrechenbarkeit gestellt werden kann. Diese müssen dann für jeden Kurs ausgefüllt, und zusammen mit einer Kursbeschreibung der Gastuniversität bei der einheimischen Universität eingereicht werden.
Nicht alle Universitäten verfügen über eine zentrale Anlaufstelle, die darüber entscheidet, welche Veranstaltungen als äquivalent angesehen werden. In diesem Fall muss zunächst bestimmt werden, welcher Fachrichtung der jeweilige Kurs an der deutschen Universität angehört. In der Regel verfügen die Institute über Ansprechpersonen für internationale Angelegenheiten. Mit diesen kann dann abgesprochen werden, welche Schritte für eine Anrechnung vorgenommen werden müssen.

Soll ein Abschluss in Deutschland anerkannt werden, so variieren die vorzunehmenden Schritte stark nach dem Fachgebiet, in dem man den Abschluss erreicht hat. Einen Ansprechpartner bietet in jedem Fall das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Möchte man mit einem deutschen Hochschulabschluss in die französische Arbeitswelt eintauchen, muss für einige Fachbereiche (z.B. Jura) das französische Bildungsministerium kontaktiert werden.